Pflegegrad 1
Pflegegrad 1 und hieraus resultierende Leistungen können Leistungsnehmer erhalten, welche nach einer entsprechenden Prüfung den Status „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ erhalten.
Pflegegrad 2
Versicherungsnehmer erhalten den entsprechenden Pflegegrad 2 und dessen Pflegeleistungen, wenn ein Prüfer der Pflegekasse eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ bestätigt.
Pflegegrad 3
Für Pflegegrad der Stufe 3 und dessen entsprechenden Leistungen erhalten zu können, müssen Versicherungsnehmer zunächst einen Bewilligungsantrag auf Pflegegrad bei entsprechender Pflegekasse stellen. Der Medizinische Dienst, kurz MD (esetzlich versichert) oder Medicproof (Privat versichert) analysiert im Spektrum einer Sichtung und Begutachtun den Ist Zustand der „noch vorhandenen Selbstständigkeit des Leistungsempfänggers.
Das erfolgt auf Basis einer Punkteskala. Ermittelt der Prüfer zwischen 47,5 und unter 70 Punkte, so erhält der Leistunsempfänger Pflegegrad 3 und die Berechtigung auf die entsprechenden Pflegeleistungen.
Pflegegrad 4
Pflegegrad 4 und die enthaltenen Pflege- sowie Betreuungsleistungen von der Pflegekasse erlanggt, wer signifikant unter einer „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ leidet.
Pflegegrad 5
Mit Pflegegrad 5 atestieren die Pflegekassen ihren Versicherungsnehmern die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“ und befürworten damit die umfangreichsten Leistungsreserven aus der Pflegekasse.